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Sozialversicherungen im Fokus

Was wäre, wenn …?

Viele kennen die Sozialversicherungen lediglich von den monatlichen Abzügen auf der Lohnabrechnung. Erst bei einem Ereignis realisieren Betroffene – oft zu spät –, dass sie ungenügende Leistungen aus den Versicherungen erhalten. Hansheiri Rüegg, Experte für Sozialversicherungen, erklärt, wie finanziell schmerzhaften Folgen vorgebeugt werden kann.

Symbolbild Sozialversicherung-Ein mit Händen schützendes Dach über Holzfiguren.
Gut beraten ist, wer sich frühzeitig mit Versicherungen befasst und soweit möglich allenfalls selber vorsorgt.

Text ANDREA RUPRECHT
Foto SHUTTERSTOCK
Illustrationen ANJA PIFFARETTI

Im Laufe eines Lebens kann viel passieren. Können Sie ohne Weiteres sagen, ob und wie viel finanzielle Unterstützung Sie von welcher Versicherung erhalten würden, sollte ein Ereignis bei Ihnen zu vorübergehenden oder andauernden Einkommenseinbussen führen? Insbesondere bei Teilzeitarbeitenden können private Schicksalsschläge neben der psychischen Belastung auch zu prekären wirtschaftlichen Situationen führen. Gut beraten ist, wer sich frühzeitig mit solchen oft verdrängten Themen befasst und soweit möglich allenfalls selber vorsorgt.

… Sie eine Familie gründen?

Illustration symbolisiert eine Familie

Die Beiträge für Familien- und Kinderzulagen (FZ) werden vollständig durch die Arbeitgeber entrichtet und betragen je nach Kanton 0,7 bis 3,5 Prozent des AHV-versicherten Lohns. Einzig im Kanton Wallis bezahlen auch die Arbeitnehmenden einen Beitrag von 0,3 Prozent. Ab einem AHV-versicherten Jahreslohn von 7170 Franken können auch Teilzeitbeschäftigte Familienzulagen beanspruchen. Die Mindesthöhe der Zulagen wird von den einzelnen Kantonen pauschal festgesetzt, unabhängig vom Beschäftigungsgrad oder von der Höhe des AHV-versicherten Lohns.
Für einen bezahlten Mutterschaftsurlaub wird nach Erwerbsersatzordnung (EO) vorausgesetzt, dass die werdende Mutter während neun Monaten vor der Geburt ihres Kindes AHV-versichert war und davon mindestens fünf Monate gearbeitet hat. Je höher der Beschäftigungsgrad und der erzielte Verdienst während dieser neun Monate sind, desto mehr Taggeld erhält die Mutter ab der Geburt des Kindes für längstens 14 Wochen. Der Vater kann ab der Geburt des Kindes maximal 14 Taggelder als Vaterschaftsurlaub innert 6 Monaten beziehen.
Erwerbstätige Eltern mit einem minderjährigen, gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kind haben ab Beginn der Betreuung Anspruch auf maximal 98 Taggelder innert 18 Monaten. Die Eltern können den Betreuungsurlaub frei untereinander aufteilen.
Für die drei beschriebenen Beurlaubungen entspricht das Taggeld 80 Prozent des AHV-versicherten Bruttolohns – jedoch maximal 196 Franken pro Tag. Das gleiche Prinzip gilt übrigens auch für den Lohnersatz während Militäreinsätzen.

… Sie krank werden?

Illustration symbolisiert Krankheit
Für seine Mitarbeitenden kann der Arbeitgeber freiwillig eine Krankentaggeldversicherung abschliessen. Falls keine besteht, greift das Obligationenrecht Art. 324 a und b (siehe dazu «Teilzeitarbeit im Arbeitsrecht» ab Seite 27). Gesamtarbeitsverträge können detaillierte Vorschriften zur Krankentaggeldversicherung enthalten. Die Beiträge sind abhängig von der gewählten Leistungshöhe, der Wartefrist und der Schadensgeschichte des Betriebs. Der Arbeitgeber bezahlt mindestens die Hälfte der Beiträge.

Klären Sie vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags, wie Sie bei einer allfälligen Krankheit abgesichert sein werden, und verlangen Sie ein Informationsblatt vom Arbeitgeber mit den Angaben zur Versicherungsgesellschaft und zu deren Leistungen, insbesondere:
• Höhe der Beiträge
• Wartefrist
• Höhe der Taggelder (je höher, desto besser)
• Übertrittsrecht in die Einzelversicherung nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses – vor allem bei Arbeitslosigkeit wichtig
• Arbeitsvertragliche Bestimmungen zur Lohnfortzahlung

Je nach Bedingungen zur Lohnfortzahlung ist zur Verhinderung einer finanziellen Unterversorgung der Abschluss einer privaten Krankentaggeldversicherung zu prüfen. Wenn Sie beispielsweise 60 Prozent arbeiten und die Höhe des Taggelds 80 Prozent Ihres Lohns beträgt, erzielen Sie eventuell zu wenig Einkommen, um Ihre Fixkosten zu decken.

Heilungskosten bei Krankheit
Die Heilungskosten werden bei einer Krankheit durch die private Krankenversicherung bezahlt.

Taggeld bei Krankheit
Die Leistungsdauer beträgt maximal 730 Tage. Die Höhe des Taggelds ist abhängig vom Grad der Arbeitsunfähigkeit und von der vereinbarten Höhe des Taggelds, in der Regel 80 Prozent des AHV-versicherten Lohns. Die Auszahlung erfolgt pro Kalendertag nach Ablauf einer Wartefrist. Diese kann vom Arbeitgeber im Versicherungsvertrag gewählt werden und hat eine Länge von 14 bis 90 Tagen. Während der Dauer der Wartefrist zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiterhin und entrichtet die Beiträge an die Sozialversicherungen. Vom Krankentaggeld werden keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Rente bei Invalidität durch Krankheit
Bei einer Invalidität infolge einer Krankheit setzt sich die Rente aus Zahlungen der IV (1. Säule) und der beruflichen Vorsorge (2. Säule) zusammen. Die Höhe der IV-Rente hängt ab vom Invaliditätsgrad sowie von den geleisteten Beiträgen an die 1. Säule (AHV/IV/EO).
Die Pensionskassen sind in der Gestaltung ihrer Leistungen aufgrund einer krankheitsbedingten Invalidität grundsätzlich frei. Prüfen Sie deshalb vor der Unterzeichnung eines neuen Arbeitsvertrags das Vorsorgereglement der zukünftigen Pensionskasse. Bei einem laufenden Arbeitsvertrag kontrollieren Sie auf dem jährlich zugestellten Vorsorgeausweis Ihrer Pensionskasse, ob die vorgesehenen Leistungen für Sie ausreichend sind. In beiden Fällen bestehen Möglichkeiten, sich über eine private Vorsorge weitergehend abzusichern.

… Sie verunfallen?

Illustration symbolisiert Unfall
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Arbeitnehmenden gegen Unfälle zu versichern. Die Beiträge für die Versicherung bei Berufsunfall (BU) werden vollumfänglich vom Arbeitgeber bezahlt, diejenigen für den Nichtberufsunfall (NBU) werden den Mitarbeitenden vom Lohn abgezogen. Der Arbeitgeber kann sich freiwillig an den NBU-Beiträgen beteiligen. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Betriebsrisiko. Teilzeitbeschäftigte sind bei Freizeitunfällen versichert, wenn die Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche beträgt. Der maximal versicherte Lohn beträgt laut Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) 148 200 Franken.

Heilungskosten bei Unfall
Die Heilungskosten sind sowohl für BU und NBU versichert – ohne Franchise und Selbstbehalt. Teilzeitarbeitende sparen Geld, wenn sie die Unfalldeckung in ihrer Grundversicherung der Krankenkasse ausschliessen – vorausgesetzt, sie arbeiten zumindest bei einem Arbeitgeber acht Stunden pro Woche.

Taggeld bei Unfall
Während der ersten zwei Tage nach dem Unfalltag zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter. Ab dem dritten Tag erhält der respektive die Betroffene Taggelder. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Arbeitsunfähigkeit, wird pro Kalendertag gezahlt und beträgt maximal 80 Prozent des Lohns. Vom Unfalltaggeld werden keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Taggelder werden bis zur vollständigen Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit bezahlt respektive bis zum Anspruch auf eine Invalidenrente.

Rente bei Invalidität durch Unfall
Die Höhe der Invalidenrente richtet sich nach dem Invaliditätsgrad und beträgt maximal 80 Prozent des letzten Lohns. Zusammen mit den Leistungen der Invaliditätsversicherung (IV) werden maximal 90 Prozent des entgangenen Lohns ausbezahlt.
Falls durch einen Unfall ein Körperteil teilweise oder vollständig unbrauchbar geworden ist, besteht ein Anspruch auf eine Integritätsentschädigung. Diese wird individuell auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben berechnet. Es handelt sich um eine einmalige Zahlung, unabhängig vom Anspruch auf eine Invalidenrente.

… Sie arbeitslos werden?

Illustration symbolisiert Arbeitslosigkeit
Der obligatorische Lohnabzug der Arbeitslosenversicherung (ALV) beträgt je 1,1 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmende. Für Lohnanteile über 148 200 Franken im Jahr wird ein Beitrag von je 0,5 Prozent erhoben.

Arbeitslosentaggeld
Das Taggeld beträgt 70 Prozent des letzten Bruttojahreslohns. 80 Prozent erhält, wer eine Unterhaltspflicht gegenüber Kindern bis 25 Jahre oder einen versicherten Monatsverdienst von maximal 3797 Franken hat. Für Lohnanteile über 148 200 Franken werden keine Taggelder bezahlt.
Bei Mehrfachbeschäftigung besteht der Taggeldanspruch nur auf dem Lohn der weggefallenen Arbeitsstelle. Zur Vermeidung von Einstelltagen ist immer sofort nach der Kündigung aktiv nach einer neuen Stelle zu suchen. Teilzeitbeschäftigte, die mit dem ALV-Taggeld über zu wenig Einkommen verfügen, können sich an das Sozialamt ihrer Wohngemeinde wenden.

… Sie Ihren Partner oder Ihre Partnerin verlieren?

Illustration symbolisiert Partnerverlust
Die AHV berechnet die Höhe der Witwen- oder Witwerrente aufgrund der Beitragsjahre und der durchschnittlich abgerechneten Löhne des oder der Verstorbenen ab dem Alter von 21 Jahren. Teilzeitarbeit und geringere Löhne führen somit zu einer kleineren Witwen- oder Witwerrente. Es ist zu beachten, dass nur Verheiratete Anspruch auf diese Rente haben und nach wie vor für Witwen und Witwer unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen gelten.
Die Pensionskasse zahlt ebenfalls Leistungen an den Hinterbliebenen oder die Hinterbliebene – meist auch für im Konkubinat lebende Paare. Die vorgesehenen Leistungen und deren Höhe im Todesfall sind im jährlich ausgestellten Vorsorgeausweis aufgeführt. Über die private Vorsorge können allfällige Vorsorgelücken mit einer Todesfallversicherung geschlossen werden. Weitere Informationen zu Pensionskasse und privater Vorsorge finden Sie im Artikel «Altersvorsorge im Fokus».

Sozialversicherungen
Taggeldberechnung, Beitragslücken, Termine

Berechnung der Taggelder (Arbeitslosigkeit, Unfall und Krankheit)
Das ausgezahlte Taggeld errechnet sich aus dem Verdienst der letzten zwölf Monate vor dem Ereignis, inklusive fixer Lohnanteile wie zum Beispiel des 13. Monatslohns. Von dieser Summe wird der dazugehörende Prozentsatz berechnet, zum Beispiel 80 Prozent, und danach durch 365 geteilt. Bei Unfall oder Krankheit ist zu beachten, dass dieses Resultat dem Taggeld einer hundertprozentigen Arbeitsunfähigkeit entspricht. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit wird auch das Taggeld entsprechend reduziert.

Nettolohnvereinbarung (Unfall, Krankheit)
Durch den Wegfall der Beiträge an die Sozialversicherungen ergeben die Taggelder gelegentlich eine höhere Summe als der vorher erzielte Nettolohn. Arbeitgeber können vertraglich eine sogenannte Nettolohnvereinbarung festlegen. Das bedeutet, Arbeitnehmende erhalten weiter die Summe des üblichen Nettolohns, und der Arbeitgeber behält die Differenz zum Taggeld zurück. Achten Sie vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags, ob eine solche Klausel besteht, und verhandeln Sie, damit der Arbeitgeber wenn möglich darauf verzichtet.

Anmeldung bei der AHV für Nichterwerbstätige (Unfall, Krankheit)
Da Kranken- und Unfalltaggelder nicht der AHV-Beitragspflicht unterstehen, können Beitragslücken bei der AHV entstehen. Klären Sie deshalb mit der kantonalen Ausgleichskasse Ihres Wohnorts ab, ob eine AHV-Beitragspflicht als nichterwerbstätige Person besteht.

Früherfassung bei der Invalidenversicherung (Unfall, Krankheit)
Bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als drei Monate dauert, prüfen Sie eine Anmeldung bei der Invalidenversicherung (IV). Je nach Heilungsverlauf brauchen Sie Unterstützung durch die IV, zum Beispiel bei der beruflichen Wiedereingliederung. Nur bei rechtzeitiger Anmeldung erhalten Sie fristgerecht die notwendige Hilfe.

Porträt Hansheiri Rüegg

Zur Person
Hansheiri Rüegg, 59, ist eidgenössisch diplomierter Sozialversicherungsexperte sowie eidgenössisch diplomierter Versicherungsfachmann und hat mehr als 35 Jahre Erfahrung auf diesem Fachgebiet. Er arbeitet als unabhängiger Berater von Privatpersonen und Unternehmen zu Versicherungs-, Vorsorge- und Finanzfragen. Anfragen für Beratungen können an hansheiri.ruegg@martyruegg.ch gerichtet werden.

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Dieser Beitrag entstand im Rahmen der Zeitschrift «blickwinkel», deren Herbstausgabe 2022 sich dem Thema Teilzeitarbeit widmet.
Die Zeitschrift «blickwinkel» erscheint jeweils im Mai und November. Jede Ausgabe konzentriert sich auf ein facettenreiches Thema und beleuchtet es aus unterschiedlichsten Perspektiven.
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