23. März 2023
Arbeiten nach der Pension: Wichtige Tipps und Links
Mit 65 ist noch lange nicht Schluss
Wer im Alter weiterarbeiten möchte, findet heute mehr Möglichkeiten. Mit der AHV-Reform 21 wird Arbeiten im Pensionsalter auch finanziell attraktiver. Folgende Punkte sollten beachtet werden.
Viele Menschen möchten nach der Pension weiterarbeiten.
Text BERNHARD RAOS
Foto SHUTTERSTOCK / ENCIERRO
- Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie im Pensionsalter weiterarbeiten möchten. Klären Sie, ob dies in Vollzeit oder Teilzeit möglich ist. Es gibt keinen Anspruch aufs Arbeiten im Rentenalter.
- Teilzeitarbeit ermöglicht einen fliessenden Übergang in den Ruhestand. Wer Verantwortung abgibt, muss meist auch einen tieferen Lohn akzeptieren.
- Angestellt oder freischaffend? Um als selbständig Erwerbende oder Erwerbender zu gelten, verlangt die AHV bestimmte Kriterien.
- Wenn Sie fehlende Beitragsjahre oder Lücken in Ihrer AHV haben, können Sie ab 2024 diese Lücken bis zur Maximalrente schliessen.
- Wer im Pensionsalter weiterarbeitet, kann pro Arbeitgeber einen AHV-Freibetrag von 16 800 Franken im Jahr oder 1400 Franken im Monat geltend machen.
- Mit der AHV-Reform müssen alle Pensionskassen ab 2024 sowohl Teilbezüge in bis zu drei Schritten wie auch flexible Pensionierungen zwischen 63 und 70 ermöglichen. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung.
- Wer weiterarbeitet, kann auch weiter in die private Säule 3a einzahlen.
- Erwerbseinkommen und Renteneinkommen sind vollumfänglich steuerpflichtig. Je nach persönlicher Situation kann sich ein Rentenaufschub lohnen. In der Regel bricht ein gestaffelter Bezug von Kapitalleistungen die Progression und hilft Steuern sparen.